Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenfitness-Kooperationen der Sportnavi.de GmbH (Sportnavi)

Fassung September 2022

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Mitgliedsverträge im Anwendungsbereich einer sog. Firmenfitness-Kooperation. Durch eine im Verhältnis zwischen Arbeitgebern und der Sportnavi.de GmbH vereinbarten Firmenfitness-Kooperation werden Arbeitnehmer (m/w/d) eines Unternehmens, die im Folgenden auch als "Mitglied" oder "Kunde" (m/w/d) bezeichnet werden, zum Abschluss von Firmenfitness-Mitgliedsverträgen mit Sportnavi berechtigt. Die hierfür im Verhältnis zu Sportnavi entstehenden monatlichen Beiträge trägt in diesem Fall der Arbeitgeber. Auf Verträge zwischen der Sportnavi.de GmbH und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, die außerhalb des Anwendungsbereiches einer Firmenfitness-Kooperation geschlossen werden, sind die nachfolgenden Bedingungen nicht anwendbar.

§ 2 Abschluss eines Firmenfitness-Mitgliedsvertrags

(1) Der Kunde erklärt sein rechtverbindliches Angebot zum Abschluss eines Firmenfitness-Mitgliedsvertrags mit Sportnavi, indem er oder der von ihm hierfür bevollmächtigte Arbeitgeber in seinem Namen entweder (1.) ein Antragsformular der Sportnavi.de GmbH für eine Mitgliedschaft im Rahmen von Firmenfitness vollständig ausgefüllt und mit eigener und originaler Unterschrift des jeweiligen Arbeitnehmers versehen oder (2.) eine von Sportnavi erhaltene Tabellenvorlage für die Anmeldung von Arbeitnehmern im Rahmen von Firmenfitness vollständig ausgefüllt an Sportnavi übermittelt (Angebot) und Sportnavi dieses Angebot mit E-Mail an das Mitglied und/oder den Arbeitgeber bestätigt (Annahme).

Des Weiteren (3.) kann der jeweilige Mitgliedschaftsvertrag im Rahmen einer bestehenden Firmenfitness-Kooperation im Wege einer sog. Onlineanmeldung abgeschlossen werden. Hierzu meldet der Arbeitnehmer sich mittels eines zuvor von Sportnavi an das Unternehmen überlassenen und von dort aus den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Webseite (Landingpage) online als Mitglied an (Angebot). Sportnavi informiert sodann das Unternehmen über die erfolgte Anmeldung. Wenn das Unternehmen den anmeldenden Arbeitnehmer daraufhin gegenüber Sportnavi freigibt und Letztgenannte die entsprechende Freigabe sowohl gegenüber dem Unternehmen wie auch gegenüber dem jeweiligen Arbeitnehmer per E-Mail bestätigt hat (Annahme), ist der jeweilige Mitgliedschaftsvertrag wirksam vereinbart.

(2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Arbeitgeber in seinem Namen Erklärungen im Zusammenhang mit der Begründung des Mitgliedschaftsvertrages in seinem Namen abgibt und entgegennimmt und erklärt hiermit, den Arbeitgeber hierzu bevollmächtigt zu haben.

(3) Der Firmenfitness-Mitgliedsvertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) vereinbart, dass zwischen dem Arbeitgeber des Mitglieds und der Sportnavi.de GmbH eine Firmenfitnessvereinbarung wirksam vereinbart worden ist.

(4) Nach Eintritt der unter vorstehender Ziffer (2) vereinbarten aufschiebenden Bedingung steht der Firmenfitness-Mitgliedsvertrag unter den auflösenden Bedingungen (§ 158 Abs. 2 BGB), dass entweder (1) das zwischen dem Kunden und seinem Arbeitgeber bestehende Arbeitsverhältnis endet und/oder (2) der zwischen dem Arbeitgeber und der Sportnavi.de GmbH geschlossene Firmenfitness-Vertrag beendet worden ist.

§ 3 Gegenstand des Firmenfitness-Mitgliedsvertrags

(1) Durch Abschluss des Firmenfitness-Mitgliedsvertrages verpflichtet Sportnavi sich gegenüber dem Mitglied zu ernsthaften und nachhaltigen Bemühungen um die Vermittlung von gesondert zwischen dem Mitglied und den auf den Internetseiten von Sportnavi, insbesondere www.sportnavi.de, einem etwaig durch Sportnavi herausgegebenen Programmheft sowie in der Sportnavi-App genannten Drittanbietern zu vereinbarenden Verträgen über die dort gezeigten Sport- und Wellnessleistungen der jeweiligen Drittanbieter zu den ebenfalls dort genannten Vertragsbedingungen.

(2) Die unter vorstehender Ziffer (1) genannten Sport- und Wellnessleistungen enthalten kein Angebot der Sportnavi auf Erbringung/Bereitstellung der gezeigten Sport- und Wellnessleistungen durch Sportnavi.

(3) Zu dem unter vorstehender Ziffer (1) genannten Zweck hat Sportnavi mit den Anbietern von Sport- und Wellnessleistungen Kooperations­partnerschaftsverträge abgeschlossen, kraft derer eben diese Anbieter Informationen zu deren Angeboten auf den Internetseiten von Sportnavi, insbesondere www.sportnavi.de, und in der Sportnavi-App veröffentlichen dürfen.

(4) Die Sportnavi.de GmbH verfolgt den Anspruch, das zur Verfügung stehende Portfolio an Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen im Interesse der Mitglieder stetig zu erweitern und aktuell zu halten. Dies setzt voraus, dass mitunter auch mal einzelne Kooperations­partnerschaftsverträge beendet werden müssen. Die Sportnavi.de GmbH ist daher berechtigt, Inhalt und Umfang der o.g. Informationen zu Sport- und Wellnessleistungen dritter Anbieter nach eigenem Ermessen zu verändern.

(5) Nimmt ein Mitglied das Angebot eines Drittanbieters von Sport- und Wellnessleistungen durch Anmeldung als Sportnavi-Mitglied vor Ort wahr, so kommt zwischen dem Mitglied und dem Drittanbieter der Vertrag über die jeweiligen Sport- und Wellnessleistungen zustande.

(6) Der zwischen dem Mitglied und dem Drittanbieter/Betreiber geschlossene Vertrag kann über die auf den Internetseiten von Sportnavi, insbesondere www.sportnavi.de, und in der Sportnavi-App genannten Konditionen hinausgehende Verpflichtungen des Mitglieds, beispielsweise zu einem bestimmten Nutzungsverhalten und/oder der Durchführung eines vorherigen Gesundheits-/Fitness-Checks beinhalten.

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung, Abtretungsverbot, Erklärungen des Arbeitgebers

(1) Die Firmenfitness-Mitgliedschaft beginnt jeweils zum Ersten des auf den Abschluss des Firmenfitness-Mitgliedsvertrags folgenden Monats und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Die Parteien des Mitgliedsvertrages sind berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen.

(3) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

(5) Das einzelne Mitglied ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Mitgliedsvertrag gegen Sportnavi an Dritte abzutreten.

(6) Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Arbeitgeber in seinem Namen die jeweilige Firmenfitness-Mitgliedschaft rechtswirksam beendet und erklärt hiermit, den Arbeitgeber zur Vornahme der Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages bevollmächtigt zu haben.

§ 5 Firmenfitness-Mitgliedsausweis

(1) Nach Abschluss des Firmenfitness-Mitgliedsvertrages entscheidet Sportnavi nach ausschließlich eigenem Interesse, ob es dem Mitglied einen Mitgliedsausweis zur Verfügung stellt. Andernfalls ersetzt die Sportnavi-App die Funktionen eines Mitgliedsausweises. Ein Anspruch des Mitglieds gegen Sportnavi auf Erhalt/Nutzung eines Mitgliedsausweises besteht nicht.

(2) Ein an das Mitglied überlassener Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von Sportnavi.

(3) Das Mitglied verpflichtet sich, sorgsam mit einem von Sportnavi erhaltenen Mitgliedsausweis zu verfahren und ihn nicht an Dritte zu überlassen.

(4) Das Mitglied hat den Verlust des Mitgliedsausweises oder dessen Beschädigung gegenüber Sportnavi unverzüglich anzuzeigen.

(5) Bei Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises hat das Mitglied die Kosten eines Ersatzausweises gemäß aktueller Preisinformationen, welche unter dem folgenden Link einsehbar sind: https://www.sportnavi.de/tarife-preise.html, zu tragen. Sportnavi ist berechtigt, diese Kosten im Wege der für die Mitgliedsbeiträge vereinbarten Zahlungsmetho-de einzuziehen und abzurechnen.

(6) Das Mitglied hat den erhaltenen Mitgliedsausweis bei Beendigung der Firmenfitness-Mitgliedschaft unaufgefordert binnen zwei Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Mitgliedsvertrages, an Sportnavi oder seinen Arbeitgeber zurückzugeben.

§ 6 Haftung

In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Sportnavi.de GmbH Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

a. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt.

b. Die Sportnavi.de GmbH kann für andere Schäden nur dann unbeschränkt haftbar gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

c. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Sportnavi.de GmbH nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und dann auch nur beschränkt auf den Schaden, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.

d. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

e. Im Übrigen ist die Haftung der Sportnavi.de GmbH - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

§ 7 Sonstige Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied verpflichtet sich, der Sportnavi.de GmbH während einer bestehenden Mitgliedschaft über Änderungen seiner Anschrift unverzüglich in Textform mitzuteilen.

§ 8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

(1) Die Sportnavi.de GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden wie auch dem Vertragspartner der Firmenfitnessvereinbarung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen oder per E-Mail abgefassten Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und Sportnavi den Kunden bzw. den Vertragspartner der Firmenfitnessvereinbarung auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.