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AGB - Fassung Februar 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportnavi.de GmbH

Fassung Februar 2021

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Mitgliedsverträge zwischen der Sportnavi.de GmbH, Schmiedestrang 22, 33415 Verl (Sportnavi) und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, die im Folgenden auch als "Mitglied" oder "Kunde" (m/w/d) bezeichnet werden. Auf Verträge über Firmenfitness sind die nachfolgenden Bedingungen nicht anwendbar.

§ 2 Abschluss eines Mitgliedsvertrags

(1) Der Kunde erklärt sein rechtverbindliches Angebot zum Abschluss eines sog. Mitgliedsvertrags mit Sportnavi, indem er entweder

  1. ein digitales Anmeldeformular auf einer der Internetseiten der Sportnavi.de GmbH, insbesondere www.sportnavi.de, ausfüllt und seine Angaben sodann durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" absendet; oder

  2. ein im Programmheft der Sportnavi.de GmbH enthaltenes oder von Sportnavi anderweitig herausgegebenes Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt, unterschreibt und sodann an Sportnavi übermittelt. Maßgebend für die Übermittlung ist der Zugang bei Sportnavi.

(2) Der Mitgliedsvertrag kommt zustande, indem Sportnavi das Angebot des Kunden/Mitglieds mit E-Mail an den Kunden/Mitglied oder auf dem Postweg bestätigt.

§ 3 Gegenstand des Mitgliedsvertrags

(1) Durch Abschluss des Mitgliedsvertrages verpflichtet Sportnavi sich gegenüber dem Mitglied zu ernsthaften und nachhaltigen Bemühungen um die Vermittlung von gesondert zwischen dem Mitglied und den auf den Internetseiten von Sportnavi, insbesondere www.sportnavi.de, einem etwaig durch Sportnavi herausgegebenen Programmheft sowie in der Sportnavi-App genannten Drittanbietern zu vereinbarenden Verträgen über die dort gezeigten Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen der jeweiligen Drittanbieter zu den ebenfalls dort genannten Vertragsbedingungen.

(2) Die unter vorstehender Ziffer (1) genannten Sport- und Wellnessleistungen enthalten kein Angebot der Sportnavi.de GmbH auf Erbringung/Bereitstellung der gezeigten Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen durch Sportnavi.

(3) Zu dem unter vorstehender Ziffer (1) genannten Zweck hat Sportnavi mit den Anbietern von Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen Kooperations­partnerschaftsverträge abgeschlossen, kraft derer eben diese Anbieter Informationen zu deren Angeboten auf den Internetseiten von Sportnavi, insbesondere www.sportnavi.de, und in der Sportnavi-App veröffentlichen dürfen.

(4) Die Sportnavi.de GmbH verfolgt den Anspruch, das zur Verfügung stehende Portfolio an Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen im Interesse der Mitglieder stetig zu erweitern und aktuell zu halten. Dies setzt voraus, dass mitunter auch mal einzelne Kooperations­partnerschaftsverträge beendet werden müssen. Die Sportnavi.de GmbH ist daher berechtigt, Inhalt und Umfang der o.g. Informationen zu Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen dritter Anbieter nach eigenem Ermessen zu verändern.

(5) Nimmt ein Mitglied das Angebot eines Drittanbieters von Freizeit-, Sport- und Wellness-leistungen durch Anmeldung als Sportnavi-Mitglied vor Ort wahr, so kommt zwischen dem Mitglied und dem Drittanbieter der Vertrag über die jeweiligen Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen zustande.

(6) Der zwischen dem Mitglied und dem Drittanbieter/Betreiber geschlossene Vertrag kann über die auf den Internetseiten von Sportnavi, insbesondere www.sportnavi.de, und in der Sportnavi-App genannten Konditionen hinausgehende Verpflichtungen des Mitglieds, beispielsweise zu einem bestimmten Nutzungsverhalten und/oder der Durchführung eines vorherigen Gesundheits-/Fitness-Checks beinhalten.

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung, Abtretungsverbot

(1) Soweit nicht ausdrücklich eine Jahresmitgliedschaft oder eine Mitgliedschaft auf Grundlage eines Monatsgutscheins vereinbart ist, wird der Mitgliedsvertrag im Sinne des vorste-henden § 2 und § 3 dieser AGB auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Eine Mitgliedschaft auf Grundlage eines Monatsgutscheins endet nach Ablauf eines Monats, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.

(3) Eine Jahresmitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten automatisch um weitere zwölf Monate, es sei denn, der Mitgliedsvertrag ist zuvor von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweils zwölften Monats ordentlich gekündigt worden.

(4) Im Übrigen sind die Parteien des Mitgliedsvertrages berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen. Sollte ausdrücklich eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart sein, so ist die ordentliche Kündigung frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich.

(5) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein die Sportnavi.de GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt unter anderen dann vor, wenn ein Mitglied mit der Zahlung eines der Höhe nach mindestens zwei Monatsbeiträgen entsprechenden Mitgliedsbeitrages in Verzug gerät.

(6) Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.

(7) Das einzelne Mitglied ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Mitgliedsvertrag gegen Sportnavi an Dritte abzutreten.

§ 5 Mitgliedsbeitrag, Zahlungsweise

(1) Haben die Parteien im Mitgliedsvertrag eine monatliche Zahlweise des Mitgliedsbeitrages vereinbart, so ist der Mitgliedsbeitrag am Monatsanfang des jeweiligen Monats zur Zahlung an die Sportnavi.de GmbH fällig.

(2) Bei den im Mitgliedsvertrag genannten Monatsbeiträgen handelt es sich um Bruttopreise. Hierin enthalten ist die gesetzliche MwSt. Im Falle etwaiger künftiger Erhöhungen des gesetzlichen MwSt.-Satzes wäre der Erhöhungsbetrag dem im Mitgliedsvertrag genannten Monatsbeitrag hinzuzufügen.

(3) Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß den hierzu im Mitgliedsvertrag getroffenen Vereinbarung per Lastschrift oder mit anderen von Sportnavi bereitgestellten Zahlungsmethoden entrich-tet.

(4) Bei mangels Deckung nicht oder wegen unberechtigten Widerrufs rückabgewickelten Zahlungsvorgängen ist Sportnavi berechtigt, dem Mitglied die für den erfolglosen Buchungs-versuch bzw. die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit dem nächsten Zahlungsvorgang ohne gesonderte Vorankündigung mit ein-zuziehen.

(5) Um einen dauerhaften Trainingserfolg zu gewährleisten, ist in einigen Partnerstudios vor dem erstmaligen Training ein Gesundheits-/Fitness-Check durchzuführen. Die Beurteilung einer entsprechenden Erforderlichkeit obliegt ausschließlich dem jeweiligen Kooperations-partner als Anbieter der Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen. § 3 (5) dieser AGB bleibt unberührt. Für den Gesundheits-/Fitness-Check erhebt der Drittanbieter gegenüber dem Mitglied möglicherwiese gesondert Kosten. Ist dies der Fall, wird Sportnavi auf Antrag des Mitglieds in Textform hin die insoweit dem Mitglied entstandenen und durch das Mitglied nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höhe von maximal EUR 30,00 bzw. im 3-Sterne-Tarif maximal EUR 5,00 einmal für einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten an das Mitglied erstatten.

§ 6 Mitgliedsausweis

(1) Nach Abschluss des Mitgliedsvertrages entscheidet Sportnavi nach ausschließlich eigenem Interesse, ob es dem Mitglied einen Mitgliedsausweis zur Verfügung stellt. Andernfalls ersetzt die Sportnavi-App die Funktionen eines Mitgliedsausweises. Ein Anspruch des Mitglieds gegen Sportnavi auf Erhalt/Nutzung eines Mitgliedsausweises besteht nicht.

(2) Ein an das Mitglied überlassener Mitgliedsausweis verbleibt im Eigentum von Sportnavi.

(3) Das Mitglied verpflichtet sich, sorgsam mit einem von Sportnavi erhaltenen Mitgliedsausweis zu verfahren und ihn nicht an Dritte zu überlassen.

(4) Das Mitglied hat den Verlust des Mitgliedsausweises oder dessen Beschädigung gegenüber Sportnavi unverzüglich anzuzeigen.

(5) Bei Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsausweises hat das Mitglied die Kosten eines Ersatzausweises gemäß aktueller Preisinformationen, welche unter dem folgenden Link einsehbar sind: https://www.sportnavi.de/tarife-preise.html, zu tragen. Sportnavi ist berechtigt, diese Kosten im Wege der für die Mitgliedsbeiträge vereinbarten Zahlungsmethode einzuziehen und abzurechnen.

(6) Das Mitglied hat den erhaltenen Mitgliedsausweis bei Beendigung des Mitgliedsvertrages unaufgefordert binnen zwei Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Mitgliedsvertrages, an Sportnavi zurückzugeben.

§ 7 Krankheit, Ruhen des Mitgliedsvertrages (Pausen)

(1) Ist dem Mitglied aus gesundheitlichen Gründen die Wahrnehmung der Freizeit-, Sport- und Wellnessleistungen im Sinne von § 3 dieser Vereinbarungen für die weitere Dauer von mindestens einem zusammenhängenden Kalendermonat nicht möglich, so erhält es gegen Vorlage eines dies belegenden ärztlichen Attests auf eigenen Antrag hin die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag für die zukünftige Dauer der Erkrankung ruhend zu stellen. Ein rückwirkendes Ruhen findet nicht statt.

(2) Darüber hinaus ist jedes Mitglied nach Maßgabe dieser Ziffer (2) berechtigt, seinen Mitgliedsvertrag auf gesonderten Antrag hin, welcher keiner Begründung bedarf, in maximal drei Kalendermonaten pro Kalenderjahr ruhend zu stellen (sog. Pausen).
(a) Pausen im Sinne dieser Ziffer (2) müssen bis spätestens zum 15. des Vormonats für den jeweiligen Folgemonat gegenüber Sportnavi.de beantragt werden und Angaben zu Beginn und Ende der begehrten Pausenzeiträume enthalten. Eine Pause ist nur für vollständige Kalendermonate zulässig. Eine Übertragung von im laufenden Kalenderjahr nicht in Anspruch genommener Pausen in das Folgejahr findet nicht statt.
(b) Pausen im Sinne dieser Ziffer (2) sind ausgeschlossen, wenn der Mitgliedsvertrag auf Grundlage eines Monatsgutscheins vereinbart ist. In Fällen einer Jahresmitgliedschaft oder eines mit unbefristeter Laufzeit vereinbarten Mitgliedsvertrags ist eine Pause nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung durch das Mitglied im letzten Kalendermonat des Bestehens des Mitgliedsvertrags (Schlussmonat) nicht mehr möglich. Eine zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Pausenzeit endet mit Ablauf des letzten Kalendertags des dem Schlussmonat vorangehenden Kalendermonats.

(3) Anträge auf Ruhen aus gesundheitlichen Gründen nach Ziffer (1) und auf Pausen nach Ziffern (2) bedürfen zur Wirksamkeit der Textform.

(4) Während Ruhenszeiten nach Ziffer (1) und in Pausen nach Ziffern (2) ist das Mitglied nicht berechtigt, die von Sportnavi.de vermittelten Angebote von Drittanbietern im Sinne von § 3 Ziffer (1) dieser AGB wahrzunehmen. Während dieser Zeiten besteht keine Beitragspflicht des Mitglieds. Hiervon unberührt bleibt die nach § 7 Ziffer (5) dieser AGB bestehende Beitragspflicht des Mitglieds bei Inanspruchnahme der Angebote trotz Ruhens bzw. Pause.

(5) Nimmt das Mitglied die unter vorstehender Ziffer (4) genannten Angebote während Ruhenszeiten nach Ziffer (1) und/oder in Pausen nach Ziffern (2) gleichwohl in Anspruch, endet die bis dahin bestehende Ruhenszeit für den laufenden Kalendermonat mit sofortiger Wirkung. In diesem Fall ist das Mitglied zur Zahlung des vollen Monatsbeitrags verpflichtet.

(6) Die Regelungen gemäß § 4 dieser AGB insbesondere zu Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen bleiben von etwaigen Ruhens-/Pausenzeiten unberührt.

§ 8 Haftung

In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet die Sportnavi.de GmbH Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

  1. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt.

  2. Die Sportnavi.de GmbH kann für andere Schäden nur dann unbeschränkt haftbar gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

  3. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Sportnavi.de GmbH nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und dann auch nur beschränkt auf den Schaden, der den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.

  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

  5. Im Übrigen ist die Haftung der Sportnavi.de GmbH – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

§ 9 Sonstige Pflichten des Mitglieds

(1) Das Mitglied verpflichtet sich, der Sportnavi.de GmbH künftige Änderungen seiner Anschrift oder seiner Bankverbindung unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(2) Im Falle eines vom Mitglied zu vertretenem Verstoß gegen seine Pflichten aus vorstehender Ziffer (1) wird das Mitglied notwendige Gebühren/Auslagen, welche Sportnavi zum Zwecke der Adressenermittlung entstehen, wie auch Gebühren/Auslagen für Rücklastschriften an Sportnavi erstatten. § 5 Ziffer (4) dieser AGB bliebt hiervon unberührt.

§ 10 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

(1) Die Sportnavi.de GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen oder per E-Mail abgefassten Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und Sportnavi.de den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

 

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