Wichtige Info

Firmenfitness: Was steuerlich gilt

Die folgenden Inhalte sind keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte kläre alle Punkte individuell mit deinem Steuerberater oder per Auskunftsanfrage beim zuständigen Finanzamt.

Ermöglicht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern über eine Firmenfitnessmitgliedschaft von Sportnavi unentgeltlich oder verbilligt die Nutzung von Sport- und Wellnesseinrichtungen, so begründet dies einen lohnsteuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil.

Das Firmenfitnessangebot von Sportnavi stellt einen Sachbezug im Sinne von § 8 Abs. 1 EStG dar. Der Sachbezug ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, sofern dieser unterhalb der monatlichen Freigrenze von 50 Euro bleibt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG; R 8.1 LStR) und er vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird.

Der geldwerte Vorteil aus einer Firmenfitnessmitgliedschaft fließt den teilnehmenden Mitarbeitern dabei monatlich zu (vgl.  BFH, Urteil v. 7.7.2020, VI R 14/18). Damit ist die Anwendung des steuerfreien Sachbezugs grundsätzlich möglich.

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